Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
TILVO – eine Marke der Schlüsseldienst Arnold GmbH, Elisabethstraße 23, 80796 München, Geschäftsführer Mario Arnold. Telefon +49 89 37412334, E-Mail info@tilvo.de.
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1. Geltungsbereich
- 1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen TILVO, einer Marke der Schlüsseldienst Arnold GmbH, Elisabethstraße 23, 80796 München (nachfolgend „TILVO“), und ihren Kunden über den Kauf und die Montage von TILVO Smart-Lock-Zylindern, Zubehör, die Nutzung des Kundenportals und der App sowie Wartungs- und Supportleistungen.
- 1.2Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Bestimmungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
- 1.3Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn TILVO ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
- 1.4Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- 1.5Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Sie sind jederzeit unter www.tilvo.de/agb abrufbar und können dort gespeichert und ausgedruckt werden.
- 1.6Vertragssprache ist Deutsch.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- 2.1Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Anfragen über das Online-Formular, per Telefon oder E-Mail sind für den Kunden kostenlos und unverbindlich.
- 2.2Nach dem persönlichen Beratungsgespräch erhält der Kunde ein individuelles Angebot in Textform. Sofern nicht anders angegeben, hält sich TILVO an dieses Angebot 14 Tage gebunden.
- 2.3Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) oder mündlich annimmt und TILVO den Auftrag bestätigt, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungsausführung.
- 2.4Der Vertragstext wird von TILVO gespeichert und dem Kunden mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt.
- 2.5Angaben in Prospekten, auf der Website oder in Beratungsgesprächen zu Maßen, Gewicht, Leistung und Ausstattung sind nur verbindlich, soweit sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- 2.6Ändert sich der Leistungsumfang nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden, erstellt TILVO ein Nachtragsangebot. Die Änderung wird erst mit Annahme dieses Nachtrags verbindlich.
3. Leistungsumfang
- 3.1Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. In der Regel umfasst er die Lieferung des TILVO Smart-Lock-Zylinders, die fachgerechte Montage an der vereinbarten Tür, die Einrichtung der App sowie die Übergabe und Einweisung vor Ort.
- 3.2Voraussetzung für die Montage ist eine technisch geeignete Tür mit Profilzylinder-Aufnahme. Stellt sich vor Ort heraus, dass die Tür oder das Schloss nicht geeignet ist oder zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, informiert TILVO den Kunden vorab. Zusatzleistungen werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.
- 3.3Optionale Komponenten wie Gateway für den Fernzugriff, zusätzliche RFID-Chips oder Fingerabdruck-Funktion sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie im Angebot aufgeführt sind.
- 3.4TILVO ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter oder sorgfältig ausgewählte Partner einzusetzen.
- 3.5Technische Änderungen am Produkt bleiben vorbehalten, soweit sie Funktion, Sicherheit und Qualität nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- 4.1Der Kunde stellt sicher, dass die Montagestelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und er selbst oder eine bevollmächtigte Person anwesend ist.
- 4.2Der Kunde versichert, zum Austausch des Schließzylinders berechtigt zu sein. Bei Mietobjekten oder Gemeinschaftseigentum holt er vorab die erforderliche Zustimmung des Eigentümers, Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft ein.
- 4.3Für die Nutzung der App benötigt der Kunde ein kompatibles Smartphone mit aktueller Betriebssystemversion und Bluetooth; für den Fernzugriff zusätzlich eine stabile WLAN-Verbindung am Einsatzort.
- 4.4Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, Smartphone, RFID-Chips und Fingerabdruck-Berechtigungen sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Den Verlust eines Mediums oder einen Verdacht auf Missbrauch meldet er unverzüglich, damit die Berechtigung gesperrt werden kann.
- 4.5Der Kunde wechselt die Batterie rechtzeitig nach Warnhinweis der App und bewahrt den mechanischen Notschlüssel an einem sicheren Ort außerhalb der verschlossenen Räume auf.
- 4.6Der Kunde darf sich nicht allein auf die Batteriewarnung der App verlassen. Die Warnung setzt voraus, dass die App auf dem Smartphone installiert ist, das aktuellste Update eingespielt wurde und eine Verbindung zum Schloss besteht. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, die Batterie spätestens alle 6 Monate selbständig zu wechseln oder die Batteriespannung zu prüfen. Schäden durch leere Batterien bei missachteter Prüfpflicht gehen zu Lasten des Kunden.
5. Termine, Verschiebung und Absage
- 5.1Montage- und Servicetermine werden individuell mit dem Kunden vereinbart. TILVO bemüht sich um größtmögliche Pünktlichkeit; unvorhersehbare Verzögerungen werden dem Kunden so früh wie möglich mitgeteilt.
- 5.2Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis 48 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei verschieben oder absagen – telefonisch, per E-Mail oder über das Kundenportal.
- 5.3Bei einer späteren Absage oder wenn die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann (z. B. niemand anwesend, Zugang nicht möglich), kann TILVO eine angemessene Anfahrtspauschale gemäß Angebot berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass TILVO kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
- 5.4Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von dieser Regelung unberührt.
6. Preise und Zahlung
- 6.1Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
- 6.2Folgende Zahlungsarten stehen je nach Vereinbarung zur Verfügung: Barzahlung oder EC-Karte direkt nach der Montage, Zahlung auf Rechnung nach erfolgter Montage, Überweisung vorab sowie eine Anzahlung vorab mit Restzahlung nach Montage.
- 6.3Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Vorkasse oder Anzahlung beginnt TILVO mit der Leistung nach Zahlungseingang des vereinbarten Betrags.
- 6.4Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB vorbehalten.
- 6.5Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TILVO anerkannt sind oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen.
- 6.6Ist eine Anzahlung vereinbart, wird diese auf den Gesamtpreis angerechnet. Wird der Vertrag aus Gründen, die TILVO zu vertreten hat, nicht durchgeführt, erstattet TILVO die Anzahlung unverzüglich.
- 6.7Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
- 7.1Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TILVO.
- 7.2Gegenüber Unternehmern behält sich TILVO das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt TILVO bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab.
- 7.3Während des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen, weist er auf das Eigentum von TILVO hin und informiert TILVO unverzüglich.
- 7.4Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, gibt TILVO auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
8. Abnahme und Übergabe
- 8.1Nach Abschluss der Montage prüft TILVO gemeinsam mit dem Kunden die Funktion des Smart-Locks und weist ihn in die Bedienung ein. Die Übergabe wird auf Wunsch schriftlich oder elektronisch bestätigt.
- 8.2Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden von TILVO zeitnah behoben.
- 8.3Mit der Übergabe erhält der Kunde die Zugangsdaten zum Kundenportal, die vereinbarten RFID-Chips sowie die mechanischen Notschlüssel. Der Kunde prüft die Vollständigkeit bei Übergabe.
- 8.4Nutzt der Kunde das Smart-Lock nach Abschluss der Montage ohne Vorbehalt, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
- 8.5Ausgebaute Altzylinder verbleiben beim Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auf Wunsch übernimmt TILVO die fachgerechte Entsorgung.
9. Mängelrechte und Garantie
- 9.1Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren zwölf Monate ab Übergabe; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 11 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- 9.2Zusätzlich gewährt TILVO auf den TILVO Smart-Lock-Zylinder eine Herstellergarantie von 24 Monaten ab Übergabe. Die Garantie umfasst Material- und Verarbeitungsfehler; TILVO repariert oder ersetzt das betroffene Gerät nach eigener Wahl kostenfrei.
- 9.3Von der Garantie ausgenommen sind Batterien als Verschleißteile sowie Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Gewalteinwirkung, eigenmächtige Eingriffe, Montage durch Dritte, Betrieb außerhalb des zulässigen Temperaturbereichs (-15 °C bis +55 °C) oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.
- 9.4Garantiefälle meldet der Kunde über das Kundenportal, per E-Mail an info@tilvo.de oder telefonisch. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
- 9.5Unternehmer haben offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe in Textform anzuzeigen; § 377 HGB bleibt für Kaufleute unberührt.
- 9.6Im Mangelfall leistet TILVO zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Geräts. Gegenüber Verbrauchern steht das Wahlrecht dem Kunden zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
- 9.7Während einer Reparatur stellt TILVO, soweit möglich und erforderlich, eine Übergangslösung bereit, damit der Zugang zu den Räumen jederzeit gewährleistet bleibt.
10. Kundenportal, App und digitale Dienste
- 10.1TILVO stellt dem Kunden für die Dauer der Nutzung des Produkts ein persönliches Kundenportal zur Verfügung, insbesondere zur Geräteaktivierung, Verwaltung von RFID-Chips, Einsicht in Garantieinformationen und Erstellung von Support-Tickets. Die Nutzung ist kostenfrei.
- 10.2Schloss und App stammen aus einer Hand: Der TILVO Smart-Lock-Zylinder und die TILVO-App werden von TILVO selbst entwickelt. Für die Nutzung der App gelten ausschließlich diese AGB; Bedingungen Dritter kommen nicht zur Anwendung. Die App wird dem Kunden kostenfrei bereitgestellt; TILVO räumt ihm ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Produktnutzung ein.
- 10.3TILVO strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Kundenportals an. Vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Wartung, Sicherheitsupdates oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von TILVO sind möglich. Die Öffnung des Schlosses per App über Bluetooth, RFID-Chip, Fingerabdruck oder Notschlüssel bleibt davon unabhängig.
- 10.4TILVO entwickelt Schloss und App fortlaufend weiter und stellt dem Kunden Updates bereit, die für den Erhalt der Funktion und Sicherheit erforderlich sind (§ 327f BGB). Der Kunde ist gehalten, bereitgestellte Updates zeitnah zu installieren. Da TILVO Hersteller von Schloss und App ist, steht der Kunde bei Fragen direkt mit dem Entwickler in Kontakt – ohne Umweg über Dritte.
- 10.5Der Kunde darf seinen Zugang nicht missbräuchlich nutzen und keine Berechtigungen an Personen vergeben, die nicht zum Zutritt befugt sind. Bei Missbrauch kann TILVO den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren.
- 10.6Der Kunde ist für die Zutrittsberechtigungen, die er über App oder Kundenportal an Dritte vergibt, selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für zeitlich begrenzte Berechtigungen für Gäste, Mieter, Handwerker oder Mitarbeiter.
- 10.7Der Kunde darf die App nicht dekompilieren, verändern, vervielfältigen oder Sicherheitsmechanismen umgehen, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist (§§ 69d, 69e UrhG).
- 10.8Bei Weiterverkauf oder Übergabe des Objekts setzt der Kunde das Smart-Lock in den Werkszustand zurück oder bittet TILVO um Übertragung des Geräts auf den neuen Nutzer. Bis dahin bleibt der bisherige Kunde für die Nutzung verantwortlich.
11. Haftung
- 11.1TILVO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen übernommener Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- 11.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- 11.3Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern haftet TILVO bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
- 11.4TILVO haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde Zugangsdaten, Smartphone oder RFID-Chips nicht sorgfältig verwahrt, Berechtigungen an Dritte vergibt oder Warnhinweise zum Batteriestand missachtet.
- 11.5Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von TILVO.
- 11.6Für den Verlust von Daten haftet TILVO nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- 11.7Eine Haftung für Schäden infolge von Einbruch oder Diebstahl besteht nur, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von TILVO beruhen. Das Smart-Lock ersetzt keine Einbruchmeldeanlage oder Versicherung.
12. Wartung und Support
- 12.1Bei Fragen zur Bedienung oder technischen Problemen erreicht der Kunde den TILVO-Support telefonisch, per E-Mail, über das Support-Formular oder über ein Ticket im Kundenportal. TILVO bearbeitet Anfragen werktags zeitnah.
- 12.2Supportleistungen im Rahmen der Garantie oder der gesetzlichen Mängelrechte sind kostenfrei. Serviceeinsätze vor Ort, die nicht auf einem Mangel beruhen – etwa Umbauten, zusätzliche Einweisungen oder vom Kunden verursachte Störungen –, werden nach vorheriger Information des Kunden gemäß gesondertem Angebot berechnet.
- 12.3Wartungsverträge über regelmäßige Prüfungen können gesondert vereinbart werden. Laufzeit, Umfang und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
- 12.4Eine Fernwartung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden im Einzelfall.
- 12.5Für Notfälle – etwa wenn der Kunde trotz Notschlüssel nicht in seine Räume gelangt – bietet TILVO auf Anfrage einen Vor-Ort-Service an. Nicht durch einen Mangel verursachte Einsätze werden nach vorheriger Information berechnet.
13. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
- 13.1Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von TILVO ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei Montageaufträgen wird das Produkt in der Regel durch TILVO selbst zum Montagetermin mitgebracht.
- 13.2Wird Zubehör (z. B. zusätzliche RFID-Chips oder Gateway) versandt, geht die Gefahr bei Verbrauchern mit Übergabe an den Kunden über, bei Unternehmern mit Übergabe an das Transportunternehmen.
- 13.3Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Kosten verursachen.
- 13.4Gelieferte Ware mit offensichtlichen Transportschäden reklamiert der Kunde nach Möglichkeit sofort beim Zusteller und informiert TILVO. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
14. Nutzung in Mietobjekten, Ferienwohnungen und Gewerbe
- 14.1Setzt der Kunde das Smart-Lock in vermieteten Objekten, Ferienwohnungen oder Geschäftsräumen ein, ist er gegenüber Mietern, Gästen und Mitarbeitern für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich, insbesondere für Information und Einwilligung bei Fingerabdruck- und Protokolldaten.
- 14.2Der Kunde stellt sicher, dass Mieter und Gäste jederzeit einen gesetzlich zulässigen Zugang zu ihren Räumen haben. Berechtigungen dürfen nicht dazu genutzt werden, Mietern den Zutritt rechtswidrig zu verwehren.
- 14.3Bei Ende eines Mietverhältnisses oder Aufenthalts entzieht der Kunde die zugehörigen Berechtigungen und lässt ausgegebene RFID-Chips zurückgeben oder sperren.
- 14.4Für gewerbliche Kunden mit mehreren Türen oder Standorten können gesonderte Rahmenvereinbarungen getroffen werden, die diesen AGB im Zweifel vorgehen.
15. Sperrung, Laufzeit und Beendigung digitaler Dienste
- 15.1Die Nutzung von Kundenportal und App ist an den Besitz eines aktivierten TILVO Smart-Lock-Zylinders gebunden und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann sein Konto jederzeit über das Kundenportal oder per E-Mail löschen lassen.
- 15.2TILVO kann Konto oder Berechtigungen vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, unbefugten Zugriff oder eine Gefährdung der Sicherheit besteht. TILVO informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
- 15.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
- 15.4Wird ein Konto gelöscht, bleibt die lokale Bedienung des Schlosses per RFID-Chip, Fingerabdruck und Notschlüssel erhalten, soweit sie zuvor eingerichtet wurde.
16. Höhere Gewalt
- 16.1Ereignisse höherer Gewalt, die TILVO die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – etwa Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Lieferengpässe bei Vorlieferanten, die TILVO nicht zu vertreten hat –, berechtigen TILVO, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- 16.2Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
17. Vertraulichkeit und Sicherheit
- 17.1TILVO behandelt alle Informationen über die Schließsituation, Zutrittsberechtigungen und Räumlichkeiten des Kunden streng vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- 17.2Mitarbeiter und Partner von TILVO sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Notschlüssel und Zugangsdaten werden ausschließlich an den Kunden oder eine von ihm bevollmächtigte Person ausgehändigt.
- 17.3Erkennt der Kunde eine mögliche Sicherheitslücke in Schloss oder App, bittet TILVO um vertrauliche Meldung an info@tilvo.de, damit diese schnell geschlossen werden kann.
18. Batterien und Elektroaltgeräte
- 18.1Der TILVO Smart-Lock-Zylinder wird mit einer CR2-Batterie betrieben. Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden; der Kunde kann sie unentgeltlich an Sammelstellen oder bei TILVO zurückgeben (Batteriegesetz).
- 18.2Elektro- und Elektronikaltgeräte sind getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. TILVO nimmt Altgeräte nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zurück; Einzelheiten erhält der Kunde auf Anfrage.
- 18.3Vor der Rückgabe setzt der Kunde das Gerät in den Werkszustand zurück und entfernt die Batterie, soweit dies ohne Werkzeug möglich ist.
19. Abtretung und Änderungen dieser AGB
- 19.1Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von TILVO an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
- 19.2TILVO kann diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Kundenportal, App und Wartungsverträge) mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Entwicklung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- 19.3Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge weist TILVO in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall eines Widerspruchs gelten die bisherigen Bedingungen fort.
20. Widerrufsrecht für Verbraucher
- 20.1Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
21. Datenschutz
- 21.1TILVO verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
22. Streitbeilegung
- 22.1TILVO ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Fragen oder Beschwerden finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung – sprechen Sie uns jederzeit direkt an.
23. Schlussbestimmungen
- 23.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- 23.2Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.
- 23.3Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026
